Rechnen Sie aus, wie hoch der Zins Ihres Darlehens inklusive aller Gebühren tatsächlich ist – und wie hoch die restschuld am Ende der Zinsbindung ist.
Je nach Angebot werden auch Darlehen mit geringerer Auszahlung (wegen Disagio oder Bearbeitungsgebühr) vereinbart. Wer andere Kreditnebenkosten in der Effektivzinsberechnung berücksichtigen möchte, kann dies durch Reduzierung des Auszahlungsprozentsatzes oder des Auszahlungsbetrages machen. Laut PAngV muß aber nur die Bearbeitungsgebühr in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt werden. Die reduzierte Auszahlung wird hier immer auf die Dauer der Sollzinsbindung verteilt.
Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.
Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.
Einige Banken wollen die Raten z.B. am Monatsanfang haben und verbuchen die Leistungen erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage Vorschüssigkeit. Die Rate musste 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese vorschüssige oder vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins. Ganz wenige Banken, aber einige Versicherungen, erwarten die Ratenzahlung am Anfang des Quartals und schreiben die Zins- und Tilgungsleistung erst 90 Tage später (Quartalsende) dem Darlehenskonto gut. Die meisten Banken verbuchen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sofort auf dem Konto. Sie haben keine Vorschüssigkeit bei der Ratenzahlung. In diesem Fall heißt es bei der Vorschüssigkeit: 0 Tage.
Wenn Sie die anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen wollen, ist immer ein Auszahlplan notwendig, der aber bei Bauvorhaben selten verbindlich sein wird.
In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Bearbeitungsgebühren mit ein. Anfallende Bearbeitungsgebühren müssten Sie im Auszahlungsprozentsatz abziehen. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.
Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass die Ratenhöhe zur Zinszahlung nicht ausreicht, wird die Rate auf die Zinshöhe angehoben.