Effektivzinsrechner
Rechnen Sie aus, wie hoch der Zins Ihres Darlehens inklusive aller Gebühren tatsächlich ist – und wie hoch die restschuld am Ende der Zinsbindung ist.
Je nach Angebot werden auch Darlehen mit geringerer Auszahlung (wegen Disagio oder Bearbeitungsgebühr) vereinbart. Wer andere Kreditnebenkosten in der Effektivzinsberechnung berücksichtigen möchte, kann dies durch Reduzierung des Auszahlungsprozentsatzes oder des Auszahlungsbetrages machen. Laut PAngV muß aber nur die Bearbeitungsgebühr in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt werden. Die reduzierte Auszahlung wird hier immer auf die Dauer der Sollzinsbindung verteilt.
Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.
Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.
Einige Banken wollen die Raten z.B. am Monatsanfang haben und verbuchen die Leistungen erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage Vorschüssigkeit. Die Rate musste 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese vorschüssige oder vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins. Ganz wenige Banken, aber einige Versicherungen, erwarten die Ratenzahlung am Anfang des Quartals und schreiben die Zins- und Tilgungsleistung erst 90 Tage später (Quartalsende) dem Darlehenskonto gut. Die meisten Banken verbuchen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sofort auf dem Konto. Sie haben keine Vorschüssigkeit bei der Ratenzahlung. In diesem Fall heißt es bei der Vorschüssigkeit: 0 Tage.
Wenn Sie die anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen wollen, ist immer ein Auszahlplan notwendig, der aber bei Bauvorhaben selten verbindlich sein wird.
Dies könnten zum Beispiel die Kosten für eine Restschuldversicherung sein oder andere Entgelte, die den Kredit verteuern.
In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.
Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.
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Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass die Ratenhöhe zur Zinszahlung nicht ausreicht, wird die Rate auf die Zinshöhe angehoben.
Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie sieht vor, dass in Zukunft auch die Kosten für die Grundschuldeintragung im Effektivzins mit berücksichtigt werden. Daher haben wir dies schon einmal vorgesehen, damit Sie den künftigen Unterschied sehen, ohne dass es Auswirkung auf die tatsächlichen Kosten hat.
Es werden laut Gesetzgeber nur die Grundbuchkosten für die Grundschuldeintragung berücksichtigt, nicht die meist anfallenden Notarkosten für diesen Vorgang.
Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.